Rassismus und Diskriminierung
sichtbar machen und bekämpfen!

Das Netzwerk rassismus- und diskriminierungsfreies Bayern bereitet die Aktionen zum Internationalen Tag gegen Rassismus in verschiedenen bayerischen Städten mit vor. In München findet eine Großveranstaltung am Marienplatz statt am 21. März ab 17:30 Uhr.

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Aktuelle Projekte:

BEST – Bilde, Entwickle und Stärke Dein Talent

Etablierung eines Community-basierten Monitorings von antimuslimischem Rassismus –>

Internationaler Tag gegen Rassismus, 21. März 2024


Unsere Ziele

Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie über Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.

Wir setzen uns dafür ein dass

  • alle Menschen – unabhängig von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen wie z.B. ethnischer Herkunft, Nationalität, Sprache, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller und geschlechtlicher Orientierung oder Identität, Alter, einer Behinderung, körperlichen Merkmalen, Bildungsstand, sozialem Status – ohne Rassismus und Diskriminierung leben können.
  • Menschen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren, Unterstützung erhalten und dass sie qualifiziert, unabhängig und parteilich beraten werden;
  • Menschen mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrung sich gegenseitig stärken können und erfolgreiche Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung entwickeln;
  • Menschen, Gruppen, Vereine, Unternehmen, Organisationen, Medien und öffentliche Einrichtungen ein Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung bilden und damit Prozesse der Sensibilisierung sowie gemeinsamer Wachsamkeit implementieren.

Leitmaximen

Sichtbarmachen

In den wenigen Strukturen, die von der Bayerischen Staatsregierung und von den Kommunen finanziert werden, liegt der Fokus auf „Rechtsextremismus“ und nicht auf Rassismus. Die Strukturen und Diskurse konzentrieren sich auf Bildungsarbeit und auf Täter*innen hinsichtlich „Rechtsextremismus“. Bayern ist der größte Flächenstaat in der BRD und mit ~13 Mio. Einwohner*innen, das zweitbevölkerungsreichste Bundesland.

Vernetzen

Es gibt einige (zivilgesellschaftlich organisierte) antirassistische Strukturen in Bayern, die untereinander noch nicht zureichend vernetzt sind.
Uns ist es wichtig, die bestehenden Institutionen und Initiativen in Verbindung zu bringen, um ein gemeinsames Austauschprogramm zu gestalten. Dies soll den Synergie-Effekt der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit in Bayern beinhalten

Gegenseitig Zuhören

Um zu verstehen, was die (Handlungs-) Bedarfe und Bedürfnisse eines/einer jeden einzelnen an den unterschiedlichen Orten Bayerns sind, ist es notwendig, einander mit Respekt zu begegnen, aufmerksam zuzuhören und in Austausch zu treten

Beraten

Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass längerfristig eine unabhängige Beratungsstelle für von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen in Bayern geschaffen wird

Befähigen/ Empowern

Gegenseite Stärkung , sich inspirieren und unterstützen. Strategien entwickeln um gegen Rassismen Widerstand zu leisten .
Betroffene als Expert*innen der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit ausbilden und einsetzen

Sprache

Antirassismus- und Antidiskriminierungs-Landkarte Bayern

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Mitglieder

Die Bekämpfung von Rassismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Kommt und macht bitte mit!

Mitglied oder Fördermitglied des Vereins „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ kann jede Einzelperson und jede Gruppe/Organisation werden, die sich mit den Aufgaben und den Grundsätzen des Vereins, wie sie in der Satzung formuliert sind, identifizieren kann.

Wir freuen uns auf Dich/Euch

Antrag Mitgliedschaft
Antrag Fördermitgliedschaft

Vorstand

Der gewählte Vorstand des Netzwerkes Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern:

Hamado Dipama & Marina Mayer (vertretungsberechtigt)

Mitra Sharifi Neystanak, Modupe Laja, Karo Vorackova, Paul Miiro

Finanzen: Juliette Bethancourt

Gründung des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)“

Pressemitteilung
München, 28. März 2015

Zum Abschluss der Internationalen Wochen gegen Rassismus fand auf Inititiave der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY e.V.) die Versammlung zur Gründung des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ statt. Anwesend waren etwa 40 engagierte Einzelpersonen aus der rassismuskritischen Bildungsarbeit und der Wissenschaft sowie Vertreter_innen von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Die Vereinsgründung und die Satzung wurden einstimmig beschlossen und ein Vorstand wurde gewählt.
„Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dennoch gibt es in Bayern im Gegensatz zu manchen anderen Bundesländern keine Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene, obwohl gerade die jüngsten Entwicklungen beweisen, dass ein aktives und konzentriertes Vorgehen gegen Rassismus zwingend erforderlich ist. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.“ – so Hamado Dipama vom neu gewählten Vorstand des Vereins.
Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.
Für weitere Informationen stehen wir unter folgenden E-Mail-Adressen zur Verfügung:
Hamado Dipama: dipama@panafrikanismusforum.net Zara S. Pfeiffer: muc@postkolonial.net

Erste Mitglieder* des Vorstandes bei der Gründung: , Zara S. Pfeiffer, Hamado Dipama, Marianne Walther, Mitra Sharifi Neystanak, Theodora Sismani, Mathilda Legitimus-Schleicher, Naim Balikavlayan

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Bayernweite Aktion am 21.März anlässlich des internationalen Tages gegen Rassismus 2017

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München, den 15. März 2017    

                                        

Bayernweite Aktion am 21.März des Arbeitsgemeinschaft der Ausländer- Migranten und Integrationsbeiräte 1Bayern und das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern

 

Am 21. März 1960 wurde in Sharpeville (Südafrika) eine friedliche Demonstration als Reaktion auf ein Gesetz über die Apartheid blutig niedergeschlagen. Sie hat 69 Menschen das Leben gekostet. Die Vereinten Nationen haben 1966 den 21. März als Gedenktag bestimmt; heute bekannt als “Internationaler Tag gegen Rassismus“.

Die Integrationsbeiräte Bayerns, deren Kooperationspartner*innen und das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. rufen jedes Jahr am 21. März dem „Internationalen Tag gegen Rassismus“ zu gemeinsamen Aktionen auf.

In München werden das Netzwerk Rassismus-Diskriminierungsfreies Bayern und den Migrationsbeirat der LH München ab 18 Uhr vom Karlplatz (Stachus) über den Platz der Opfer des Nationalsozialismus zum Marienplatz LAUT demonstrieren, um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.

An diese Stelle danken wir herzlich die 2 Münchner Band: Zoo Escape und Zubzonikz die diese Aktion musikalisch und LAUT begleiten werden.

In den vergangenen zwei Jahren waren die Aktionen mit Tausenden von Teilnehmer*innen sehr beeindruckend.

Rassistische, rechtsextremistische Angriffe wie auch die Hass-Propaganda durch Populist*innen nehmen extrem zu. Betroffen sind insbesondere Muslim*innen, Jüd*innen, Sinti und Roma, Geflüchtete und Schwarze Menschen. Abwertung erfahren zudem LGBTI* und Langzeitarbeitslose.

Wir sind überzeugt, dass nur ein von Fairness, Ehrlichkeit, Toleranz und Respekt getragenes Engagement gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung nachhaltige Wirkungen erzielen kann, so Hamado Dipama vom Vorstand des Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.

Die Würde jedes Menschen ist zu achten.

Gerade im Vorfeld der Bundestagswahl müssen wir rassistischen Argumentationen und Hetze entschieden entgegentreten. Der Wahlkampf darf nicht auf dem Rücken von Geflüchteten und Migrant*innen geführt werden! Unser aller Engagement ist dringend nötig, um Rassismus zu bekämpfen, so Mitra Sharifi vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayern (AGABY).

In diesem Sinne führen wir, das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. und AGABY mit Kooperationspartnern, auch in diesem Jahr am 21. März, dem „Internationalen Tag gegen Rassismus“, wieder eine gemeinsame Aktion durch. Denn nur so gelingt es, unserer gemeinsamen Stärke und Vielfalt Ausdruck zu verleihen.

Die Aktion „RASSISMUS ADE! Vielfalt olé“ wird auf Initiative der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns) in Kooperation mit dem Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. durchgeführt.

 

In folgenden Städten werden Aktionen vor Ort organisiert:

Ansbach, 17:30 Uhr, Martin-Luther-Platz, Integrationsbeirat Ansbach

Bamberg, 13:00 Uhr, Untere Brücke, Migranten- und Integrationsbeirat Bamberg

Bayreuth, 12:10 Uhr, Stadtparkett vor Neptunbrunnen, Integrationsbeirat Bayreuth

Erlangen, 24. März, 17:30 Uhr, Rathausplatz, Ausländer- und Integrationsbeirat Erlangen

Karlstadt, 12:00 Uhr auf dem Grundschulpausenhof, Integrationsbeirat Karlstadt

Kempten, 18:00 Uhr, Hildegardplatz, Integrationsbeirat Kempten und Integrationsbeirat Oberallgäu Süd

München, 18:00 Uhr, Karlsplatz/Stachus, Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.; Migrationsbeirat München

Nürnberg, 14:00 Uhr, vor der Lorenzkirche, Integrationsrat Nürnberg

Regensburg, 17:00 Uhr, Neupfarrplatz, Integrationsbeirat Regensburg

Rothenburg o. d. Tauber, 18:30 Uhr, am Marktplatz, Integrationsbeirat Rothenburg o.d.T.

Schweinfurt, 17. März,13:30 Uhr, Schillerplatz, Integrationsbeirat Schweinfurt

Straubing, 17:30 Uhr, Ludwigsplatz, Ausländer- und Migrationsbeirat Straubing

Weiden, 12:00 Uhr, Rathaus am Oberen Markt, Integrationsbeirat Weiden

Würzburg, 17:00 Uhr, Marktplatz, Ausländer- und Integrationsbeirat Würzburg

 

Mehr Infos:

https://www.facebook.com/rassismusfreiesbayern/

https://www.facebook.com/events/1394038917287018/

Kontakt:

Rassismus und Diskriminierung sichtbar machen und bekämpfen!

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.
Zeppelinstr. 63/ Ecke Schwarzstraße
81669 München
089 416159959
info@rassismusfreies-bayern.net
www.rassismusfreies-bayern.net

 

Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns „AGABY“
Gostenhofer Hauptstr. 63
90443 Nürnberg
Tel. 0911 92 31 89 90
Fax 0911 92 31 89 92
agaby@agaby.de
www.agaby.de

OEZ-Attentat: Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern fordert festes Öffentliches Gedenken

Das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. erklärt sich solidarisch mit den Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer des rechten Terroranschlags am Olympia-Einkaufszentrum am 22. Juni 2016 und unterstützt deren Forderungen nach Anerkennung und einem festen öffentlichen Gedenken.

Heute vor 7 Jahren wurden am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen von einem rechtsextremen Täter aus rassistischen und antiziganistischen Gründen ermordet und fünf weitere verletzt. Der Anschlag am OEZ 2016 reiht sich damit in die Serie rechtsterroristischer Attentate wie Halle 2019 und Hanau 2020 ein.

Vorstandsmitglied Hamado Dipama hierzu: „Wir stehen hinter den Forderungen der Angehörigen und Überlebenden dieses schweren Anschlags und wollen, dass ihr Schmerz und ihre Trauer öffentlich anerkannt wird und Gehör findet. Über Jahre hinweg haben Politik und Behörden in Stadt und Land das offensichtliche rassistische und antiziganistische Motiv der Tat nicht einmal anerkannt. Es ist höchste Zeit, dass das Gedenken an die Ermordeten in München dauerhaft Platz im öffentlichen Raum findet. Zur Anerkennung gehört auch eine umfassende Untersuchung der Vernetzungsstrukturen rechtsterroristischer Täter wie in München, Halle und Hanau, sowie Aufklärungsarbeit über die gesellschaftlichen Hintergründe dieses und ähnlicher Anschläge.“

Wir gedenken Armela, Can, Dijamant, Guiliano, Hüseyin, Roberto, Sabine, Selçuk und Sevda und rufen zur Beteiligung an der Gedenkdemonstration um 14:30 am Moosacher Bahnhof, sowie der Gedenkkundgebung um 17:00 am Olympia-Einkaufszentrum auf.

Zum Tag gegen antimuslimischen Rassismus: Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungfreies Bayern fordert Plan zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit in Bayern

Antimuslimischer Rassismus ist kein Randphänomen, sondern tief in der Mitte unserer Gesellschaft verankert. Das stellte auch der diesen Donnerstag veröffentlichte Abschlussbericht des von der Bundesregierung eingesetzten Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit deutlich fest. Ebenso zeigt der Bericht deutliche Lücken in der Bekämpfung von antimuslimischen Rassismus auf. Anlässlich des Tages gegen antimuslimischen Rassismus fordert das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. nun einen Maßnahmenplan gegen Muslimfeindlichkeit in Bayern.

Vorstandsmitglied Hamado Dipama erläutert die Dringlichkeit eines solchen Plans:

„Die Ergebnisse aus dem Bericht sprechen Bände: Mehr als zwei antimuslimische Übergriffe werden täglich gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung gehören auch in Bayern für Muslime zum Alltag. Antimuslimischer Rassismus ist nicht nur ein Problem für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Rechte Gruppen und Parteien wie die AfD nutzen antimuslimische Ressentiments, um mit ihren rassistischen Thesen Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu finden. Antimuslimischer Rassismus ist damit eine der größten Gefahren für die Demokratie in unserer Republik.“

Vorstandsmitglied Marina Mayer fasst die Forderung zusammen:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Einberufung eines Expertenkreises zum Thema Muslimfeindlichkeit dem Druck der Zivilgesellschaft und Wissenschaft gefolgt ist. Dieser hat am Donnerstag klare Empfehlungen zur Bekämpfung von antimuslimischen Rassismus veröffentlicht. Jetzt muss es darum gehen, diese auch umzusetzen: Wir brauchen nachhaltige strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit in Behörden, Politik, Bildung, Medien und Justiz. Wir fordern Landtag und Landesregierung dazu auf, parteiübergreifend einen Gesamtplan zur wirksamen Bekämpfung von antimuslimischen Rassismus zu entwickeln und umzusetzen – und werden diesen Prozess kritisch begleiten.“

Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht!

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Stellungnahme des Netzwerkes Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften.

Sehr geehrte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus,

Sehr geehrter Bundesminister der Justiz Marco Buschmann,

geschlechtliche Selbstbestimmung ist für alle Menschen wichtig. Wie grundlegend Geschlecht für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit ist, wird aber oft nur dann deutlich, wenn das eigene Geschlecht in Frage gestellt ist oder nicht gelebt werden kann. Geschlecht ist ein tiefes Wissen – die Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einem Geschlecht kann jeder Mensch nur für sich selbst beantworten. In diesem eigenen Geschlecht nicht anerkannt zu sein und es nicht leben zu können, wird von den betroffenen Menschen als zutiefst traumatisierend beschrieben. Menschen, deren Geschlecht nicht den gesellschaftlichen Vorstellungen und Normen einer binären Geschlechterordnung entspricht, erleben in einer geschlechtlich überwiegend binär strukturierten Gesellschaft ein hohes Maß an Diskriminierung und Gewalt. Der Abbau diskriminierender Regelungen, die Anerkennung vergangenen Unrechts, der Schutz vor Diskriminierung und die Schaffung einer diskriminierungsfreien Anerkennung des eigenen Geschlechts sind deshalb dringend erforderlich.

Das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. (NRDB) begrüßt vor diesem Hintergrund die Initiative der Bundesregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz, das bestehende Diskriminierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen abschafft und einen selbstbestimmten, unbürokratischen und diskriminierungsfreien Weg eröffnet, den Geschlechtseintrag bei Bedarf zu korrigieren und die Vornamen an das eigene Geschlecht anzupassen.

Der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) erfüllt dieses Ziel jedoch nur teilweise. Neben wichtigen Verbesserungen enthält der Entwurf eine Reihe von komplizierten und unklaren Regelungen, die in der Folge Rechtsunsicherheit schaffen können, sowie diskriminierende Diskurse begünstigen und Diskriminierungen festschreiben. Aus Sicht des Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. ist es deshalb dringend erforderlich, den vorliegenden Entwurf entlang der Stellungnahmen der Fachverbände insbesondere des Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen, des Bundesverband Trans*, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. sowie der Stellungnahme der tin Rechtshilfe e.V. zu überarbeiten. Auf Grund der hohen Vulnerabilität der betroffenen Personengruppen muss diese Überarbeitung schnellstmöglich erfolgen, eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahren ist unbedingt zu vermeiden.

Im Einzelnen begrüßen wir insbesondere folgende Punkte des Referentenentwurfs:

  • Die Vereinheitlichung der Verfahren für alle trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen und die Einführung einer selbstbestimmten Erklärung über das eigene Geschlecht (weiblich, männlich, kein Eintrag, divers)
  • Die Abschaffung der Fremdbegutachtung von trans* Menschen•Die Abschaffung der Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen durch die ärztliche Attestierung einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ für eine Änderung nach dem Personenstandsgesetz
  • Die Stärkung des Offenbarungsverbots

Folgende Aspekte des Referentenentwurfs kritisieren wir und fordern, diese zu überarbeiten:

  • Es muss sichergestellt werden, dass mit dem Begriff geschlechtliche Identität die Geschlechtszugehörigkeit einer Person bezeichnet wird. Eine im SBGG implizit angelegte unvollständige Gleichstellung der geschlechtlichen Identität mit Geschlecht ist nicht akzeptabel und birgt die Gefahr von vielfältigen Diskriminierungen, indem hinter der geschlechtlichen Identität ein nicht definiertes, aber vermeintlich wahres –fremdbestimmtes – Geschlecht vermutet wird. Dies würde eine Verschlechterung gegenüber dem Transsexuellengesetz bedeuten.
  • Der Text enthält einige Regelungen und Ausführungen, die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen unter den Generalverdacht stellen, eine Bedrohung zu sein. Diese Regelungen führen nicht zu einem Schutz vor Missbrauch des Gesetzes, begünstigen aber Diskriminierungen gerade der Personengruppe, die dieses Gesetz vor Diskriminierung schützen müsste. So werden beispielsweise im Abschnitt zum Strafvollzug unter Missachtung der Datenlage trans* Frauen ausschließlich als Bedrohung dargestellt, ohne den fehlenden Schutz von trans* Frauen vor Übergriffen im Strafvollzug zu erwähnen; an keiner Stelle wird der fehlende Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen im Strafvollzug erwähnt. Analog erfolgt dieses in den Ausführungen zu Frauensaunen. Auch hier werden trans* Menschen ohne Datengrundlage als Bedrohung phantasiert, ohne das besonders hohe Maß an Ausschluss und Diskriminierung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen in diesem Lebensbereich zu berücksichtigen. Dem Anspruch eines modernen, von Humanismus und Liberalität geprägtem Personenstandsgesetz wird der Referenten-Entwurf in der vorliegenden Form daher nicht gerecht.
  • Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Kinder und Jugendliche sind in Bezug auf ihr Geschlecht besonders vulnerabel, sie haben ein Recht auf Achtung, Schutz und Mitsprache. Wir empfehlen Kindern unter 14 Jahren ein größeres Mitspracherecht einzuräumen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sollten eigenständig über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen entscheiden. Die vorgesehene Regelung über das Familiengericht für Jugendliche ab 14, die im Konflikt mit ihren Erziehungsberechtigten sind, lässt trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Jugendliche allein, sie ist eine große Hürde und trägt nicht dazu bei konflikthafte Situationen in Familien zu entschärfen. Diese Regelung ist nach unserer Einschätzung nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention. Die Regelung für Menschen mit Betreuung würden im jetzigen Entwurf eine Verschlechterung des Zugangs zu geschlechtlicher Selbstbestimmung bedeuten. Es bestehen erhebliche Zweifel ob diese Regelung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Paragraf 3 (Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer) muss überarbeitet werden.
  • Die Wartezeit von drei Monaten bis zur Wirksamkeit der Erklärung ist unnötig und ergibt keinen Sinn. Sie stellt für die betroffenen Personen eine zusätzliche Belastung dar und führt zu unklaren und schwierigen Situationen im Alltag, z.B. nach einem Coming Out im Arbeitsleben. Für intergeschlechtliche Menschen, die bisher den Weg über Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes ihren Geschlechtseintrag ändern konnten, ist diese Wartezeit eine Verschlechterung. Paragraf 4 (Wirksamkeit; Rücknahme der Erklärung) sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Wiederholte Änderungen des Geschlechtseintrags sind in den TSG-Verfahren äußert selten. Der Zwang, die alten Vornamen annehmen zu müssen bei einer weiteren Änderung des Geschlechtseintrags, ist zu streichen, da diese im Widerspruch zu der geschlechtlichen Entwicklung einer Person stehen können. Paragraf 5 (Sperrfrist; Vornamenbestimmung bei Rückänderung) sollte entsprechend angepasst werden.
  • Die Regelungen des Paragraf 6 (Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen) sind zum Teil irreführend, unnötig und begünstigen diskriminierende Diskurse und Diskriminierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in den Bereichen Hausrecht, Sport und Medizin. Der Paragraf und dazugehörigen Ausführungen erwecken zum Teil den Eindruck, dass hier transfeindliche Diskurse bedient wurden. Die Existenz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen sind keine Bedrohung für Frauen. Wir bitten darum die Stellungnahmen der Frauenhauskoordinierung zu trans* Frauen in Frauenhäusern und des Deutschen Frauenrates zum SBGG zu berücksichtigen. Der Paragraf 6 widerspricht einem modernen, liberalen und humanen Selbstbestimmungsgesetz. Er muss ersatzlos gestrichen werden.
  • Paragraf 7 (Quotenregelungen) ignoriert die seit 2013 in Deutschland rechtlich anerkannte Tatsache, dass es nicht ausschließlich Männer und Frauen gibt und auch Menschen mit den Personenständen „kein Eintrag“ und „divers“ (seit 2018) ein Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben und in Gremien unterrepräsentiert sind. Es wäre wünschenswert die Quotenregelungen für alle Geschlechter inklusiv zu gestalten, dass auch intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen angemessen berücksichtigt werden. Das SBGG ist jedoch nicht der geeignete Ort. Wir schlagen deshalb vor Paragraf 7 anzupassen oder zu streichen.
  • Auch im Spannungs- und Verteidigungsfall muss eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen möglich bleiben. Paragraf 9 (Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall) ist ersatzlos zu streichen.
  • Paragraf 11 (Eltern-Kind-Verhältnis) schafft neben einzelnen Verbesserungen neue Diskriminierungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern. Eine Verschlechterung und das Entstehen neuer Diskriminierungen sind nicht hinnehmbar. Wir fordern den Artikel grundlegend zu überarbeiten oder zu streichen.
  • Seit 2013 gibt es neben den Geschlechtseinträgen weiblich und männlich, die Möglichkeit den Geschlechtseintrag offen zu lassen, seit 2018 gibt es zusätzlich die Möglichkeit für einen diversen Geschlechtseintrag. Bisher wurde weitgehend unterlassen, das deutsche Recht inhaltlich und sprachlich entsprechend anzupassen. Paragraf 12 (Geschlechtsneutrale Regelungen) schafft zwar weitgehend Rechtssicherheit, schreibt aber gleichzeitig den bestehenden Ausschluss von nicht binären und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht fest. Nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen haben ebenso wie Frauen und Männer das Recht auf Sichtbarkeit, Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern, dass Gesetzestexte geschlechtsneutral ausformuliert werden müssen, in Rechtsvorschriften ist grundsätzlich eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, die geschlechtliche Vielfalt berücksichtigt. Eine ergänzende Formulierung in diesem Paragrafen könnte die sukzessive Umsetzung dieser Anpassungen einfordern.
  • Die Ausnahmen im Offenbarungsverbot (Paragraf 13) sollten gestrichen werden. Ergänzend aufgenommen werden sollte, dass das absichtsvolle Misgendern von Personen verboten wird. Das Offenbarungsverbot sollte auch für Personen gelten,die ihren Personenstand nach 45b Personenstandsgesetz korrigiert haben (Paragraf 15, Übergangsvorschriften).

Darüber hinaus halten wir es für zwingend erforderlich die hohe Vulnerabilität von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, die eine Fluchtgeschichte haben oder auf Grund ihres Geschlechts in ihrem Herkunftsland von Verfolgung bedroht sind, anzuerkennen. Die Möglichkeit des selbstbestimmten Geschlechtseintrages ist insbesondere für Personen in laufenden Asylverfahren, für abgelehnte Asylbewerber*innen in gerichtlichen Widerspruchsverfahren, sowie generell für alle in Deutschland anwesenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel notwendig. Die selbstbestimmte Wahl des Geschlechtseintrages ist auch deshalb besonders relevant, weil das Geschlecht von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen häufig einen zentralen Aspekt im Asylverfahren darstellt. Geflüchtete trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sind in allen Lebensbereichen besonders von Diskriminierung und Gewalt bedroht, die hohe Vulnerabilität dieser Personengruppe muss bei allen Regelungen berücksichtigt werden.

Über das SBGG hinaus fordern wir einen Anspruch auf fachlich kompetente und zielgruppen-spezifische Peer-Beratung für Menschen, die ihren Personenstand oder ihren Vornamen ändern wollen, sowie den Ausbau von Antidiskriminierungsberatung. Einen besonders hohen Bedarf für diese Beratung sehen wir bei trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sowie bei ihren Eltern.

Abschließend möchten wir betonen, dass im Koalitionsvertrag ein Entschädigungsfonds angekündigt ist für die Personen, die durch die frühere Rechtslage Grundrechtsverletzungen erfahren haben. Die Anerkennung erlittenen Unrechts in Form von Zwangsscheidungen, Verlust des Sorgerechts für die eigenen Kinder, Zwangssterilisationen oder durch schädigende Operationen/medizinische Maßnahmen und die Entschädigung dieses Unrechts sind ein wesentlicher Teil gesellschaftlicher Aufarbeitung und dürfen nicht vergessen werden.

Die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetztes ist eine historische Chance nicht nur vergangenes Unrecht zu korrigieren, sondern die gesellschaftliche Benachteiligung, die Pathologisierung und den Ausschluss von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen abzubauen. Das Ziel bei diesem Vorhaben sollte immer sein, eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zu ermöglichen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für die Initiative und hoffen, dass das Gesetzesvorhaben entsprechend dieses Ziels mit den notwendigen Änderungen im Sinne der Betroffenen zügig umgesetzt wird.

Der Vorstand