Gründung des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)“

 

Pressemitteilung
München, 28. März 2015

Zum Abschluss der Internationalen Wochen gegen Rassismus fand auf Inititiave der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY e.V.) die Versammlung zur Gründung des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ statt. Anwesend waren etwa 40 engagierte Einzelpersonen aus der rassismuskritischen Bildungsarbeit und der Wissenschaft sowie Vertreter_innen von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Die Vereinsgründung und die Satzung wurden einstimmig beschlossen und ein Vorstand wurde gewählt.
„Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dennoch gibt es in Bayern im Gegensatz zu manchen anderen Bundesländern keine Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene, obwohl gerade die jüngsten Entwicklungen beweisen, dass ein aktives und konzentriertes Vorgehen gegen Rassismus zwingend erforderlich ist. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.“ – so Hamado Dipama vom neu gewählten Vorstand des Vereins.
Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.
Für weitere Informationen stehen wir unter folgenden E-Mail-Adressen zur Verfügung:
Hamado Dipama: dipama@panafrikanismusforum.net Zara S. Pfeiffer: muc@postkolonial.net

Erste Mitglieder* des Vorstandes bei der Gründung: , Zara S. Pfeiffer, Hamado Dipama, Marianne Walther, Mitra Sharifi Neystanak, Theodora Sismani, Mathilda Legitimus-Schleicher, Naim Balikavlayan

Öffentliche Beschwerde

 

An: Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

Rassistische Anfeindung gegenüber Flüchtlingen durch die Diskothek „Amadeus“ in Ingolstadt

Sehr geehrter Herr Robert Vogel,

Das „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern“ hat das öffentlich formulierte Einlassverbot für Flüchtlinge in die Diskothek „Amadeus“ Am Stein 9, 85049 Ingolstadt mit Erschrecken zur Kenntnis genommen. Wir fordern Sie auf, gegen diese Form der rassistischen Zugangsbeschränkung vorzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, damit in Zukunft ähnliche Fälle nicht wieder vorkommen. Am 30.04.2015 gab der Donaukurier ein Einlassverbot für geflüchtete Menschen in die Diskothek „Amadeus“ bekannt. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte der Betreiber der oben genannten Diskothek wie folgt: „Die Schwarzen haben ein Frauenproblem, und bei den Arabern gibt es ein Aggressionsproblem.“ Weiter heisst es, da die Araber sich nicht verstünden, „hauen sie sich gleich mal mit der Flasche ins Gesicht. Die dunkelhäutigen haben weniger Chancen hier zu bleiben und suchen eine Frau zu heiraten.“ Weiljunge Frauen sich immer wieder über Belästigungen beschwert hätten und auch Ermahnungen nichts genutzt hätten, habe er sich für das Verbot entschieden,auch wenn „da welche dabei waren, die echt okay waren.“ Er finde „das nicht gut“, sagt er, „aber ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen.“ (SZ Online, 04.05.2015)

Belästigung und Aggression sind als solche wahrzunehmen und die dafür vorgesehenen rechtlichen Mittel, um dagegen vorzugehen, sind anzuwenden. Es darf jedoch nicht sein, dass zweierlei Maß angelegt wird im Umgang mit sexuellen Übergriffen oder Grenzverletzungen. Ganze Gruppen nach rassistischen Kriterien auszuschließen und ihnen auf Grund des Handelns Einzelner gruppenbezogene Verhaltensweisen zu unterstellen ist ein Vorgehen, das den Grundwerten unserer Gesellschaft widerspricht. Sexuelle Gewalt, sexuelle Übergriffe und Belästigung sind ein in dieser Gesellschaft weit verbreitetes Problem, dem in jedem Fall entschieden begegnet werden muss. Rassistische Ausgrenzung ist hierfür jedoch keinesfalls ein geeignetes Mittel.

Rechtsextremistische Gruppierungen haben den Vorfall inzwischen zum Anlass genommen, um rassistische Anfeindungen gegen geflüchtete Menschen im Internet zu verbreiten. Ein derartig offener Rassismus ist in der heutigen Gesellschaft nicht zu tolerieren.

Die Stadt Ingolstadt ist hier zum Handeln aufgefordert. Der Betreiber der Diskothek „Amadeus“ sowie die Betreiber_innen der übrigen Diskotheken und Clubs in Ingolstadt müssen schnellstmöglich und öffentlich von Seiten der Stadt aufgefordert werden diese Form des rechtswidrigen rassistischen Ausschlusses umgehend zu unterlassen. Sollte dies nicht erfolgen muss die Stadt Ingolstadt Konsequenzen bereit halten. Darüber hinaus sind weitere Schritte gegen Rassismus im Nachtleben wünschenswert – ebenso wie ein Konzept der Stadt gegen sexuelle Grenzverletzung – unabhängig von der Herkunft der Aggressoren.

 Kontakt

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern
Augsburgerstr. 13
80337 München
Tel. 089.416159959

info@rassismusfreies-bayern.net

Folgenden Organisationen unterzeichnen diese öffentlichen Beschwerdebriefe:

Weitere rassistische Maßnahmen der Diskothek „Amadeus“ in Ingolstadt wird als Konstruktiv-Lösung verkauft

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Pressemitteilung

München, 15. Mai 2015

Das „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern“ hat zur Kenntnis genommen, dass der Betreiber der Diskothek „Amadeus“, Am Stein 9, 85049 Ingolstadt, der ein generelles Einlassverbot für Geflüchtete vor zwei Wochen erließ, ein Konzept gefunden habe, um den vorausgegangenen rassistischen Eklat zu beenden. Dieses Konzept, das als „Diskopatenschaft“ bezeichnet wird, sieht laut Betreiber wie folgt aus: Geflüchtete, die seit längerer Zeit in Deutschland leben, sollen anderen Geflüchtete beibringen, wie sie in der Diskothek feiern können, ohne dass es zu Irritationen und Anfeindungen kommt. Um dieses kuriose Konzept zu verabschieden, hat der Betreiber seine „Stammgäste“ und Verantwortliche aus Stadt und Politik Gestern, Donnerstag, 14.05.2015 zum Gespräch eingeladen.
„Dies ist eine weitere rassistische Maßnahme, weil der Betreiber dadurch seine öffentlich gestellte rassistische Sichtweise, geflüchtete Menschen allgemein als potentiale Verursacher von Belästigung und Aggression wahrzunehmen, bekräftigt“, so Hamado Dipama vom Vorstand des Netzwerkes.
Naim Balikavlayan vom Vorstand des Netzwerkes konstatiert: „Belästigung und Aggression sind keine Merkmale von geflüchteten Menschen, sondern ein Phänomen, welches in jeder Nacht in jedweder Diskothek vorkommt, auch dort, wo geflüchtete Menschen ohnehin keinen Einlass finden.“ Sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen sind ein gesellschaftliches Problem, welches ernst genommen und bekämpft werden muss.
Wir appellieren an das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt, sich unserer eingereichten Beschwerde anzunehmen und tätig zu werden.

Vorfall Am 30.04.2015 gab der Donaukurier ein Einlassverbot für geflüchtete Menschen in die Diskothek „Amadeus“ bekannt. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte der Betreiber der oben genannten Diskothek wie folgt: „Die Schwarzen haben ein Frauenproblem, und bei den Arabern gibt es ein Aggressionsproblem.“ Weiter heißt es, dass sich arabischstämmige Menschen untereinander nicht verstünden: „hauen sie sich gleich mal mit der Flasche ins Gesicht. Die Dunkelhäutigen haben weniger Chancen hier zu bleiben und suchen eine Frau zum Heiraten.“ Weil junge Frauen sich immer wieder über Belästigungen beschwert hätten und auch Ermahnungen nichts genutzt hätten, habe er sich für das Verbot entschieden, auch wenn „da welche dabei waren, die echt okay waren.“ Er finde „das nicht gut“, sagt er, „aber ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen.“ (SZ Online, 04.05.2015)

Auszug aus der Beschwerde Die Stadt Ingolstadt ist hier zum Handeln aufgefordert. Der Betreiber der Diskothek „Amadeus“ sowie die Betreiber_innen der übrigen Diskotheken und Clubs in Ingolstadt müssen schnellstmöglich und öffentlich von Seiten der Stadt aufgefordert werden, diese Form des rechtswidrigen rassistischen Ausschlusses umgehend zu unterlassen. Sollte dies nicht erfolgen, muss die Stadt Ingolstadt Konsequenzen bereithalten. Darüber hinaus sind weitere Schritte gegen Rassismus im Nachtleben wünschenswert – ebenso wie ein Konzept der Stadt gegen sexuelle Grenzverletzungen – unabhängig von der Herkunft der Aggressoren.
Kontakt Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.) Augsburgerstr.13, 80337 München Tel. 089.416159959 info@rassismusfreies-bayern.net
Naim Balikavlayan b.naim@rassismusfreies-bayern.de
Hamado Dipama h.dipama@rassismusfreies-bayern.net

Informationen über das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern: Zum Abschluss der Internationalen Wochen gegen Rassismus fand auf Initiatiave der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY e.V.) die Versammlung zur Gründung des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ statt. Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.

Rassismus im Münchner Nachtleben – Neue Tests mit schockierenden Ergebnissen

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Pressemitteilung

München, 06.12.2015

 

Im Auftrag des „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.“ hat eine Gruppe von Jugendlichen an zwei Wochenenden im November Münchner Diskotheken auf rassistische Einlasspolitik getestet. Bereits im Jahr 2013 wurde ein solcher Versuch im Auftrag des Ausländerbeirats durchgeführt, welcher in mehreren Gerichtsverfahren endete. Ziel der Aktion war es, zu überprüfen, ob hinsichtlich der Einlasspolitik eine Verbesserung erkennbar ist. Die Tests haben leider ergeben, dass das Problem des Rassismus im Münchner Nachtleben weiterhin besteht.
Ablauf des Tests und Ergebnisse: Die Testgruppe setzte sich zusammen aus zwei Schwarzen Personen, zwei weißen Vergleichspersonen und zwei Beobachter*innen.Beim ersten Versuch am 14.11.2015 wurden die zwei Schwarzen Testpersonen bei 20 getesteten Diskotheken vierzehnmal abgewiesen, während die beiden weißen Vergleichspersonen nur einmal abgewiesen wurde. Beim zweiten Versuch am 27.11.2015 wurden die Schwarzen Testpersonen bei 25 getesteten Diskotheken vierzehnmal abgewiesen, während die Gruppe der Vergleichspersonen an keiner Diskothek abgewiesen wurde. Bei den Absagen wurde meist mit einer angeblichen Gästeliste, der Behauptung der Club sei zu voll, oder auch mit der Aussage, dass keine Begründung nötig sei, argumentiert. „Dieses Ergebnis hat meine Menschenwürde tief verletzt“, so Boubacar Bah von der Testgruppe. Er fügt hinzu, dass sie in einem Fall sogar verbal und körperlich angegriffen wurden.
Für mehr Informationen und Interviews stehen die Testpersonen unter der Telefonnummer 0152 148 410 95 zur Verfügung.
Die Aktion fand in Kooperation mit dem Arbeitskreis Panafrikanismus München statt.

Kontakt Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.) Augsburgerstr.13 80337 München Tel. 089.416159959 http://www.rassismusfreies-bayern.net info@rassismusfreies-bayern.net

 

Große Demo in München gegen das Ausgrenzungsgesetz

München, 22.10.2016 am Odeonsplatz

 

demo-bild

Das war eine großartige bewegende Demo!
Das Netzwerk ist auch Mitveranstalter und aktiv dabei.

Das bayerische Integrationsgesetz ist ein Angriff auf uns alle. Unter dem irreführenden Label „Integrationsgesetz“ plant die bayerische Staatsregierung ein Gesetz, das uns alle ins Mark trifft: uns, unsere Solidarität, unsere Vorstellung von einem gemeinsamen besseren Leben.
Die Kritik daran ist vielschichtig. Stellungnahmen von Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen können hier abgerufen werden. Eine Kurzzusammenfassung findest du hier:
Alle werden auf die (bayerische) Leitkultur verpflichtet (Präambel)
Wer eingewandert ist, wird zur unabdingbaren Achtung der Leitkultur verpflichtet (Art.1), hat die Integrationspflicht (Art. 1, Satz 2), bekommt jedoch keinerlei Rechte aus diesem Gesetz. (Art.17)
Bei der Begriffsbestimmung werden alle Einwandererinnen und Einwanderer genannt – selbst diejenigen, die längst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber „zumindest einen Eltern- oder Großelternteil (!!!!!) haben“, der eingewandert ist – der ‚Viertelseinwanderer‘ ist damit geschaffen. (Art. 2 Begriffsbestimmungen)
Die Beherrschung der deutschen Sprache wird zur Sollvorschrift (Art. 4 Abs. 2) – „wer gegen  diese Obliegenheit verstößt, kann nicht damit rechnen, dass die daraus entstehenden Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden“. (Begründung, S. 21)
Wer den Sprachkurs nicht „erwartbar“ bewältigt, wird nachträglich zur Erstattung der Kosten
verpflichtet. (Art. 4, Abs. 3)
Wer bei Behörden einen Dolmetscher braucht, muss ihn in Zukunft gegebenenfalls selbst bezahlen. (Art. 4, Abs. 4)
Ob Kindergarten oder Schule: Alle werden auf die Leitkultur verpflichtet (Art. 6, Art. 7, Art. 8, Begründung S. 22), Unternehmer erhalten staatliche Fördergelder für Leitkultur-Kurse. (Art.9)
Kinder in Asylunterkünften sind aus der Schulpflicht und damit faktisch aus der Schule ausgeschlossen. (Art. 17a/Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Art. 35, Abs. 2)
Postuliert wird der Grundsatz „Schulrecht folgt dem Asylrecht“ – jede Verschlechterung im Asylrecht wird unmittelbar auf die Kinder übertragen. (Begründung Art. 17a, Abs. 5
BayEuG, Abs. 2)
Statt Rundfunkfreiheit: Die Medien werden per Sollvorschrift auf die Leitkultur verpflichtet. (Art.10)
Statt eigener Wahl des Wohnorts: Selbst anerkannten Asylberechtigten soll der Wohnort vorgeschrieben werden können (Art. 11) – obwohl Bayern dazu gar nicht ermächtigt ist.   (Art.11/Begründung S. 24)
Statt Wohnungen für alle: Das Innenministerium erhält in ganz Bayern das Recht, über die Vergabe jeder einzelnen öffentlich geförderten Wohnung zu bestimmen, um „dafür Sorge zu tragen, dass möglichst nur Wohnungssuchende benannt werden, deren Zuzug einseitige Bewohnerstrukturen weder schafft noch verfestigt.“ (Art. 17a, Abs. 7; Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz Art. 5, Satz 5) Ausdrücklich bezieht sich dies auf Einwanderer und
auf „unterschiedliche Bildungs-, Einkommensschichten oder Milieus“. (Begründung zu Art. 17a, Abs.7 Änderungen, Bayr. Wohnungsbindungsgesetz Art. 5) Eine Klage ist zwecklos, da sie
keine aufschiebende Wirkung hat. (Art.5a)
Die Sicherheitsbehörden sollen auch diejenigen verfolgen, denen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann, die aber durch „demonstrative Regelverstöße“ auffallen (Art. 13/1) oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lassen, dass ihnen die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt
oder gleichgültig ist“. (Art. 13/2) Ihnen soll ein „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auferlegt werden – wer daran nicht teilnimmt, wird mit einer Geldbuße belegt. (Art. 13/3)
Ohne Nachweis einer Straftat soll bis zu 50.000 Euro Geldbuße (!) auferlegt bekommen können, wer die „geltende verfassungsmäßige Ordnung“ missachtet und einer damit „nicht zu vereinbarenden Rechtsordnung“ folgt. (Art.14)
Sicherheitsbehörden sollen an Menschen in Unterkünften von Asylbewerbern oder „unerlaubt Aufhältigen“ ohne richterlichen Beschluss und ohne Gefahr im Verzug Personenkontrollen (Art. 13, Abs.1 Nr. 2 PAG) mit Abnahme von Fingerabdrücken, Lichtbildern, eine Feststellung äußerer körperlicher Merkmale und Vermessungen (Art. 14, Abs.1 PAG) vornehmen können.  Wohnungen können ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss jederzeit, also Tag und Nacht, durchsucht werden (Art. 23, Abs. 3 PAG)
In Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen soll gelten: „Die
Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“ Da man niemandem seinen Aufenthaltsstatus ansieht, können Beschäftigte in den Einrichtungen dazu gezwungen werden, alle „ausländisch Aussehenden“ auf ihren  Aufenthaltsstatus zu kontrollieren und ggf. zu belehren und bei Weigerung den Zugang zu verweigern. (Art. 17a zur Einführung von Art. 21, Abs.5 Gemeindeordnung, Art. 15, Abs.5 Landkreisordnung, Art. 15, Abs. 5 Bezirksordnung)